7. Dezember 2017
Nach gut neunmonatiger Verfahrensdauer ist heute in dem Kündigungsrechtsstreit Ralph Bader gegen die SC Riessersee Eishockey Vermarktungs GmbH das Urteil des Arbeitsgerichts München – Kammer Weilheim – ergangen. Die im März von der SC Riessersee Eishockey Vermarktungs GmbH gegenüber dem damaligen Geschäftsführer Ralph Bader ausgesprochene fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist wirksam und hat Bestand. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die SC Riessersee Eishockey Vermarktungs GmbH wurde im Rahmen des Verfahrens um die Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers durch Partner Gernot Giesecke von der Nürnberger Kanzlei THEOPARK erfolgreich beraten und vertreten. Giesecke verfügt über umfassende Erfahrung bei der Begleitung gerichtlicher Auseinandersetzungen von Gesellschaftsorganen wie Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern sowie im Bereich der gesellschaftsrechtlichen Prozessführung.
Das Verfahren hatte in der Region Garmisch-Partenkirchen und der Eishockeyszene für großes Aufsehen gesorgt und wurde intensiv von regionalen und überregionalen Medien sowie der Eishockey-Fachpresse begleitet.
„Wenngleich das Urteil noch keine Bestandskraft hat, stellt die gerichtliche Entscheidung für meine Mandantin einen wichtigen ersten Schritt dar, die Vergangenheit hinter sich zu lassen. Die Verantwortlichen können sich jetzt wieder darauf konzentrieren, an der Gestaltung einer wirtschaftlich und sportlich erfolgreichen Zukunft für den SC Riessersee als einem der bekanntesten Eishockey-Traditionsvereine Deutschlands zu arbeiten“, betont Giesecke.
Berater SC Riessersee Eishockey Vermarktungs GmbH
THEOPARK Nürnberg
Gernot Giesecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Partner (Gesellschafts- und Dienstrecht; Prozessführung)
Ansprechpartner:
Gernot Giesecke, Rechtsanwalt, Partner
Theopark Rechtsanwälte Steuerberater Part mbB
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